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Polizeiamtliche Bewilligungen

Für folgende Tätigkeiten benötigen Sie ein polizeiamtliche Bewilligung:
  • Alkoholverkauf an einem Anlass
  • Tombolaveranstaltung
  • Lottomatch
  • Werbetafeln entlang von Kantons- und Gemeindestrassen
  • Verlängerung im Gastgewerbe und längere Ladenöffnungszeiten
  • Gastgewerbliche Tätigkeiten, Alkoholabgabe in Gastbetrieben
  • Kleinhandel mit gebrannten Wassern in Verkaufsgeschäften

Preis

nach Aufwand und Abgabe

Zugehörige Objekte

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