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Auszüge aus Zivilstandsregistern

Auf Ihr Gesuch hin stellen wir Ihnen aus unseren Registern folgende Auszüge aus:

  • Geburtsschein
  • Anerkennungsschein
  • Eheschein
  • Todesschein
  • Familienausweis
  • Familienschein
  • Personenstandsausweis
  • Ausweis über den registrierten Familienstand
  • weitere Bestätigungen und Bescheinigungen

Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.

Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999.
antike Dokumente

Zugehörige Objekte