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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörde Ihre Handlungsfähigkeit nachweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Das Zeugnis bestätigt die Handlungsfähigkeit oder eventuell auch deren Einschränkungen nach ZGB Art. 17ff.

Sie können das Zeugnis am Schalter der Einwohnerdienste im Mandelhof bestellen oder via Online-Schalter. Bitte bringen Sie einen Identitätsausweis mit.

Bitte beachten Sie, dass das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses 2-3 Arbeitstage in Anspruch nimmt, da eine Anfrage bei der Kinds- und Erwachsenenschutzbehörde Zug gemacht werden muss.

Preis

20.00

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