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Erbschaftsamt

Das Erbschaftsamt hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)
  • allgemeine erbrechtliche Sicherungsmassnahmen gem. Art. 551 ZGB (Inventaraufnahme, Siegelung, Anordnung Erbschaftsverwaltung etc.)
  • Unterstützung und Koordination der steuerrechtlichen Inventaraufnahme per Todestag im Auftrag der Steuerverwaltung des Kantons Zug
  • Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen im Erbfall (Testamentseröffnung)
  • Ausstellung von Willensvollstreckerzeugnissen
  • Ausstellung von Erbbescheinigungen
  • Beratungen zum allgemeinen formellen Ablauf in Erbfällen

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 18.00 Uhr
Di:  13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.00 - 13.00 Uhr

Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr

Personen

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