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Notariat Risch

Die Gemeindeschreiber (und ihre Stellvertreter) der Zuger Einwohnergemeinden sind für Beurkundungen von Verträgen über dingliche Rechte auf dem Gemeindegebiet ihrer Gemeinden zuständig (betrifft insbesondere Kaufverträge von Liegenschaften und Dienstbarkeitsverträge, vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen). Die gemeindlichen Notare sind auch verantwortlich, dass die öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Kantons Zug eingetragen werden.

Beurkundungen
Der Notar, Stefan Hofstetter, stefan.hofstetter@cham.ch, 041 723 87 05, berät Sie in den Bereichen Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht und erstellt die notwendigen Urkunden.

Für die öffentliche Beurkundung werden verschiedene Angaben und Unterlagen benötigt. Durch das Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs können Sie die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Aufgrund dieser Angaben und eines persönlichen Gesprächs kann ein individueller Vertragsentwurf erstellt werden. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden.

Wir bitten Sie, jeweils einen Termin zu vereinbaren. Nach Möglichkeit kann dies auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten sein. Bei der Beurkundung sind natürliche Personen verpflichtet, einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen.

Das Notariat bietet folgende Dienstleistungen an:

Sachenrecht
Eigentumsübertragungen von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
Begründung von Stockwerkeigentum
Dienstbarkeiten (z. B. Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht)
Grundpfandrechte (Schuldbriefe usw.)
Vormerkbare persönliche Rechte (beispielsweise Verkaufs-, Rückkaufs- und Kaufsrechte)

Ehe- und Erbrecht
Eheverträge
Erbverträge
Testamente

Gesellschaftsrecht
Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
Statutenänderungen (z. B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
Nachliberierung des Aktien- oder Stammkapitals
Übertragung von Stammanteilen bei einer GmbH
Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt
Transaktionen gemäss Fusionsgesetz
Errichtung von Stiftungen

Weitere Dienstleistungen
Eidesstattliche Erklärungen
Bürgschaftsverpflichtungen
Vorsorgeaufträge

Beglaubigungen
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich zu erscheinen und sich mit einem offiziellen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte, Führerausweis oder/und Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen. Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig, das Original mitzunehmen. Die Beglaubigungspersonen fertigen die zu beglaubigende Fotokopie an. Die Beglaubigung einer Fotokopie eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.

Beglaubigungspersonen bei der Gemeinde Risch (telefonische Voranmeldung erwünscht)
Simona Studer, 041 798 18 75, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz
simona.studer@rischrotkreuz.ch
Antonia Ammann-Wilke, 041 798 18 64, Zentrum Dorfmatt, 6343 Rotkreuz
antonia.ammann@rischrotkreuz.ch

Apostille / Überbeglaubigung
Falls Dokumente fürs Ausland bestimmt sind, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Das ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates sowie der Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird. Apostille sind lediglich in Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.

Für alle anderen Länder muss die Überbeglaubigung (ohne Apostille) der Staatskanzlei durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden.

Apostillen wie auch Überbeglaubigungen sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug erhältlich.

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 18.00 Uhr
Di:  13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.00 - 13.00 Uhr
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Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr

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