Notariat Risch
Gehört zum Departement: Zentrale Dienste
Die Gemeindeschreiber (und ihre Stellvertreter) der Zuger Einwohnergemeinden sind für Beurkundungen von Verträgen über dingliche Rechte auf dem Gemeindegebiet ihrer Gemeinden zuständig (betrifft insbesondere Kaufverträge von Liegenschaften und Dienstbarkeitsverträge, vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen). Die gemeindlichen Notare sind auch verantwortlich, dass die öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Kantons Zug eingetragen werden. Beurkundungen Für die öffentliche Beurkundung werden verschiedene Angaben und Unterlagen benötigt. Durch Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs können Sie die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Aufgrund dieser Angaben und eines persönlichen Gesprächs kann ein individueller Vertragsentwurf erstellt werden. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden. Wir bitten Sie, jeweils einen Termin zu vereinbaren. Nach Möglichkeit kann dies auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten sein. Bei der Beurkundung sind natürliche Personen verpflichtet, einen amtlichen Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen. Das Notariat bietet folgende Dienstleistungen an: Sachenrecht Ehe- und Erbrecht Gesellschaftsrecht Weitere Dienstleistungen Beglaubigungen Beglaubigungspersonen (telefonische Voranmeldung erwünscht) Verordnung über die Gebühren im Beurkundungswesen Apostille / Überbeglaubigung Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird. Apostille sind lediglich in Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Für alle anderen Länder muss die Überbeglaubigung (ohne Apostille) der Staatskanzlei durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden. Apostillen wie auch Überbeglaubigungen sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug erhältlich.
|