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Notariat Cham

Die Gemeindeschreiber der Zuger Einwohnergemeinden und ihre Stellvertretungen sind zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte erstreckt sich ihre Zuständigkeit grundsätzlich nur auf die in ihrer Gemeinde gelegenen Grundstücke (vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen - Beurkundungsgesetz; BeurkG).

Öffentliche Beurkundungen
Das Notariat berät Sie in den Bereichen Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht, erbringt weitere Dienstleistungen und erstellt die notwendigen Urkunden. Nähere Angaben finden Sie untenstehend.

Für die öffentliche Beurkundung werden verschiedene Angaben und Unterlagen benötigt. Durch das Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs können Sie die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Aufgrund dieser Angaben und eines persönlichen Gesprächs kann ein individueller Vertragsentwurf erstellt werden. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden.

Wir bitten Sie, jeweils einen Termin zu vereinbaren. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da. Anlässlich der Beurkundung haben sich natürliche Personen mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen.

Sachenrecht
Eigentumsübertragungen von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
Begründung von Stockwerkeigentum
Dienstbarkeiten (z. B. Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht)
Grundpfandrechte (Schuldbriefe usw.)
Vormerkbare persönliche Rechte (z. B.Verkaufs-, Rückkaufs- und Kaufsrechte)

Ehe- und Erbrecht
Eheverträge
Erbverträge
Testamente

Gesellschaftsrecht
Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
Statutenänderungen (z. B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
Nachliberierung des Aktien- oder Stammkapitals
Übertragung von Stammanteilen bei einer GmbH
Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt
Transaktionen gemäss Fusionsgesetz
Errichtung von Stiftungen

Weitere Dienstleistungen
Eidesstattliche Erklärungen
Bürgschaftsverpflichtungen
Vorsorgeaufträge

Beglaubigungen
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf dem Notariat zu erscheinen und sich mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen. Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig, das Original mitzunehmen. Die Fotokopie wird durch die Beglaubigungsperson erstellt. Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.

Für einfache Beglaubigungen stehen Ihnen gerne Mitarbeitende der Einwohnerdienste zur Verfügung. Wir bitten Sie nach Möglichkeit um eine telefonische Voranmeldung auf 041 723 88 88. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da.

Apostille / Überbeglaubigung
Falls Dokumente für das Ausland bestimmt sind, verlangt die ausländische Behörde in der Regel zusätzlich zur Unterschriftenbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Das ist eine Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des Funktionsträgers des Notariates sowie der Eigenschaft, in welcher er gehandelt hat, und der Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung: Sie garantiert, dass das Dokument im Bestimmungsland ohne weitere Beglaubigung durch die diplomatische oder konsularische Vertretung akzeptiert wird. Apostillen sind lediglich in Ländern gültig, die dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind.

Für alle anderen Länder muss die Überbeglaubigung (ohne Apostille) der Staatskanzlei durch das entsprechende Konsulat oder die Botschaft noch einmal beglaubigt werden.

Apostillen wie auch Überbeglaubigungen sind bei der Staatskanzlei des Kantons Zug erhältlich.

Öffnungszeiten

Mo: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 18.00 Uhr
Di:  13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.00 - 13.00 Uhr

Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr

Personen

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