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Verordnung über die Gewährung von Beiträgen

Nummer
360.11
Name
Verordnung über die Gewährung von Beiträgen
Erlassdatum
27. November 2006
Inkrafttreten
2. November 2021
Informationen
Die Gemeinde kann jährliche Beiträge in Form von Finanzen und/oder Naturalleistungen gewähren.

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