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Behördenverordnung

Nummer
130.11
Name
Behördenverordnung
Erlassdatum
1. Januar 2016
Inkrafttreten
1. Juni 2021
Informationen
Diese Verordnung regelt die Entschädigungen für Behörden- und Kommissionsmitglieder sowie alle weiteren Funktionen, die weder im Behördenreglement noch in den Personalerlassen geregelt sind. Es enthält weiter die im Behördenreglement vorgesehenen Ausführungsbestimmungen.

Zugehörige Objekte

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