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Einwohnergemeindeversammlung

18. Juni 2018, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Geschäftsbericht 2017 Download 0 Geschäftsbericht 2017
GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2017 Download 1 GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2017
Ausführliche Rechnung 2017 Download 2 Ausführliche Rechnung 2017
Kurzprotokoll GV 18. Juni 2018 Download 3 Kurzprotokoll GV 18. Juni 2018
GV-Protokoll 18. Juni 2018 Download 4 GV-Protokoll 18. Juni 2018