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Einwohnergemeindeversammlung

9. Dez. 2019, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
GV-Vorlagen inkl. Budget 2020 Download 0 GV-Vorlagen inkl. Budget 2020
Ausführliches Budget 2020 Download 1 Ausführliches Budget 2020
Kurzprotokoll GV 9.12.2019 Download 2 Kurzprotokoll GV 9.12.2019
GV-Protokoll_09.12.2019.pdf Download 3 GV-Protokoll_09.12.2019.pdf