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Einwohnergemeindeversammlung

17. Juni 2019, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Ausführliche Rechnung 2018 Download 0 Ausführliche Rechnung 2018
GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2018 Download 1 GV-Vorlagen inkl. Rechnung 2018
Geschäftsbericht 2018 Download 2 Geschäftsbericht 2018
Kurzprotokoll GV 17.6.2019 Download 3 Kurzprotokoll GV 17.6.2019
GV-Protokoll 17.6.2019 Download 4 GV-Protokoll 17.6.2019