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Einwohnergemeindeversammlung

4. Dez. 2017, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Ausführliches Budget 2018 Download 0 Ausführliches Budget 2018
Traktanden 4. Dezember 2017 mit Budget 2018 Download 1 Traktanden 4. Dezember 2017 mit Budget 2018
Protokoll GV 4. Dezember 2017 Download 2 Protokoll GV 4. Dezember 2017