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Einwohnergemeindeversammlung

12. Dez. 2016, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Traktanden 12. Dezember 2016 Download 0 Traktanden 12. Dezember 2016
Ausführliches Budget 2017 Download 1 Ausführliches Budget 2017
Kurzprotokoll der GV vom 12. Dezember 2016 Download 2 Kurzprotokoll der GV vom 12. Dezember 2016
Überarbeitetes Budget 2017 nach kantonalem Entlastungsprogramm Download 3 Überarbeitetes Budget 2017 nach kantonalem Entlastungsprogramm
Protokoll der GV vom 12. Dezember 2016 Download 4 Protokoll der GV vom 12. Dezember 2016