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Einwohnergemeindeversammlung

20. Juni 2016, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Ausführliche Rechnung 2015 Download 0 Ausführliche Rechnung 2015
Geschäftsbericht 2015 Download 1 Geschäftsbericht 2015
Traktanden inkl. Rechnung 2015 20. Juni 2016 Download 2 Traktanden inkl. Rechnung 2015 20. Juni 2016
Kurzprotokoll der GV vom 20. Juni 2016 Download 3 Kurzprotokoll der GV vom 20. Juni 2016
Protokoll der GV vom 20. Juni 2016 Download 4 Protokoll der GV vom 20. Juni 2016