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Einwohnergemeindeversammlung

14. Dez. 2015, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Traktanden 14. Dezember 2015 Download 0 Traktanden 14. Dezember 2015
Ausführliches Budget 2016.pdf Download 1 Ausführliches Budget 2016.pdf
Kurzprotokoll der GV vom 14. Dezember 2015 Download 2 Kurzprotokoll der GV vom 14. Dezember 2015
Protokoll der GV vom 14. Dezember 2015 Download 3 Protokoll der GV vom 14. Dezember 2015