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Einwohnergemeindeversammlung

22. Juni 2015, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Traktanden 22. Juni 2015.pdf Download 0 Traktanden 22. Juni 2015.pdf
Geschäftsbericht und Rechnung 2014.pdf Download 1 Geschäftsbericht und Rechnung 2014.pdf
Legislaturziele 2015-2018.pdf Download 2 Legislaturziele 2015-2018.pdf
Kurzprotokoll der GV vom 22. Juni 2015.pdf Download 3 Kurzprotokoll der GV vom 22. Juni 2015.pdf
Protokoll der GV vom 22. Juni 2015 Download 4 Protokoll der GV vom 22. Juni 2015