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Einwohnergemeindeversammlung

24. März 2014, 19.30 Uhr

Kontakt

Martin Mengis (041 723 87 01)
martin.mengis@cham.ch

Informationen

Voraussetzungen
An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.

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Dokumente

Name
Traktanden 24. März 2014 Download 0 Traktanden 24. März 2014
Protokoll der GV 09. Dezember 2013 Download 1 Protokoll der GV 09. Dezember 2013
Kurzprotokoll der GV 24. März 2014 Download 2 Kurzprotokoll der GV 24. März 2014