An die Einwohnergemeindeversammlung sind alle interessierten Personen herzlich eingeladen.
Wollen Sie jedoch an der Versammlung mitreden und mitbestimmen, so müssen Sie in Cham Ihren Wohnsitz haben und mündig sein.
Aufgaben: | Die Einwohnergemeindeversammlung ist die Legislative. Sie hat über die Gemeindsgeschäfte (inkl. Budget und Rechnung) abzustimmen. |
Voraussetzungen: | An der Gemeindeversammlung sind, gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen, die in der Gemeinde Cham wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 ZGB), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung des Heimatscheines ausgeübt werden.
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