Kopfzeile

Inhalt

Mitbestimmen und Wählen

Die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger zur Mitbestimmung in der Politik haben eine lange Tradition und sind tief verankert. Auch auf Gemeindeebene kann mitbestimmt werden, wie sich Cham entwickeln soll - sei es an einer Einwohnergemeindeversammlung, an Abstimmungen und Wahlen, durch politische Vorstösse oder im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens.

Einwohnergemeindeversammlung
Oberstes Organ der Gemeinde sind die Stimmberechtigten, die ihre Rechte an der Urne oder in der Gemeindeversammlung ausüben. Die Einwohnergemeindeversammlung ist die Legislative. Sie findet zwei- bis viermal jährlich statt und hat über die Gemeindegeschäfte (inkl. Budget und Rechnung) abzustimmen.

Abstimmungen und Wahlen
Mündige Schweizer Bürgerinnen und Bürger erhalten mit 18 Jahren das Stimmrecht und Wahlrecht. Damit können sie auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene das politische Geschehen mitbestimmen und -gestalten.

Politische Vorstösse
Motion: Alle Stimmberechtigten können beim Gemeinderat eine Motion über eine gemeindliche Aufgabe einreichen. Der Gemeinderat nimmt dazu Stellung und traktandiert die Motion, damit an der Gemeindeversammlung darüber abgestimmt werden kann.

Interpellation: Die Stimmberechtigten können dem Gemeinderat ausserhalb der auf der Traktandenliste stehenden Geschäfte Fragen stellen und Auskünfte über die Tätigkeit der Gemeindebehörden, der öffentlich-rechtlichen Anstalten oder anderer mit gemeindlichen Aufgaben betrauten Personen verlangen, soweit hiefür ein öffentliches Interesse besteht.

Mitwirkungsverfahren
Durch die Mitwirkung können sich Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen - sei es an Informationsveranstaltungen, im Rahmen von Workshops oder in Projektkommissionen.

Direkte Kontakte mit dem Gemeindepräsidenten
Für alle Chamerinnen und Chamer besteht jederzeit die Möglichkeit für ein direktes Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten. Aus Effizienzgründen wird eine vorgängige Terminabsprache über den Gemeindeschreiber empfohlen. Selbstverständlich können bei Bedarf auch Gespräche mit den anderen Mitgliedern des Gemeinderates und dem Gemeindeschreiber durchgeführt werden.