Coronavirus - Auswirkungen auf ChamDie erneute Ausbreitung des Coronavirus sowie die getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben einen grossen Einfluss auf das alltägliche Leben – auch in der Einwohnergemeinde Cham. Untenstehend finden Sie fortlaufend alle wesentlichen Informationen, die insbesondere die Einwohnergemeinde Cham betreffen sowie weiterführende Links zum Thema Coronavirus. Stand: 15. Januar 2021 Das Wichtigste in Kürze Die Ansteckungszahlen stagnieren auf sehr hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat angesichts der angespannten epidemiologischen Lage weitere Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Auch die Einwohnergemeinde Cham unterstützt die Massnahmen und Handlungsempfehlungen des Bundes. Der Betrieb der Gemeindeverwaltung wird bis auf Weiteres aufrechterhalten. Die Dienstleistungen der Einwohnergemeinde Cham werden ab Montag, 18. Januar 2021, jedoch nur noch nach vorgängiger Anmeldung angeboten (Tel. oder Mail). Für spontane Besuche ohne Voranmeldung ist die Gemeindeverwaltung geschlossen. Um einen Termin zu vereinbaren, finden Sie die Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der zuständigen Dienststellen und Mitarbeitenden auf der gemeindlichen Website www.cham.ch. Bereits vereinbarte Termine behalten ihre Gültigkeit. Die neue Regelung betrifft die Büros bzw. Dienstleistungen im Mandelhof, am Dorfplatz und bei der Schuladministration/Rektorat im alten Gemeindehaus. Nicht betroffen von der Anpassung ist bis auf Weiteres der Ökihof. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ab dem 18. Januar 2021 gelten schweizweit folgende Massnahmen:
Seit dem 22. Dezember 2020 gelten schweizweit folgende Massnahmen:
Die bereits seit Längerem geltenden Regeln in Sachen Hygiene und Abstand behalten zudem ihre Gültigkeit:
Der Gemeinderat appelliert an alle Chamerinnen und Chamer, sich verantwortungsbewusst und solidarisch zu verhalten sowie sich gegenseitig zu unterstützen.
1. Dienstleistungsangebot der Verwaltung Der Betrieb der Gemeindeverwaltung wird bis auf Weiteres aufrechterhalten. Ab Montag, 18. Januar 2021, werden Dienstleistungen der Einwohnergemeinde jedoch nur noch nach vorgängiger Anmeldung angeboten. Diese kann telefonisch oder per Mail direkt bei den entsprechenden Abteilungen erfolgen. Für spontane Besuche bleibt die Verwaltung geschlossen. Zahlreiche Dienste können über die "Onlinedienste" auf unserer Website bezogen werden. Die neue Regelung betrifft die Büros bzw. Dienstleistungen im Mandelhof, am Dorfplatz und bei der Schuladministration/Rektorat im alten Gemeindehaus. Nicht betroffen von der Anpassung ist bis auf Weiteres der Ökihof, der im Sinne der Grundversorgung im Normalbetrieb weiterläuft. Ziel dieser Massnahme ist der Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden. Alle Details zur Schliessung des Schalterbetriebs finden Sie in der entsprechenden Medienmitteilung ganz unten auf dieser Seite. Speziell zu erwähnen ist das Dienstleistungsangebot des Notariats. Aufgrund der Empfehlungen des BAG weisen wir Sie auf die Möglichkeit des Vorsorgeauftrags oder der Patientenverfügung hin. Laut dem BAG besteht auch mit den grössten Vorsichtsmassnahmen bedauerlicherweise das Risiko, dass sich insbesondere Risikogruppen mit dem Coronavirus anstecken und einen schweren Krankheitsverlauf durchmachen. Der Vorsorgeauftrag dient dazu, die Zuständigkeiten bei Verwaltung des Einkommens und Vermögens, der Betreuung des Zahlungsverkehrs, der Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten etc. abzudecken. Die Patientenverfügung beinhaltet Fragen, Werte und Haltungen zu Ihrer Einstellung in Bezug auf Gesundheit und Krankheit. Hier kann festgelegt werden, welchen medizinischen Massnahmen Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmen und welche Sie ablehnen. Gerne berät Sie das Notariat in solchen und anderen Fragen: Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.
2. Veranstaltungen in Cham Seit dem 12. Dezember 2020 sind alle öffentlichen Veranstaltungen verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen), Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen (wie bspw. Gemeindeversammlungen). Ebenfalls erlaubt bleiben online übertragbare Veranstaltungen.
3. Betreuungs- und Schulsituation Seit dem 26. Oktober 2020 gilt an den gemeindlichen Schulen für alle Erwachsenen sowie die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I eine Maskenpflicht. Im Unterricht gilt die Maskenpflicht, wenn der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Masken werden durch die Schulen zur Verfügung gestellt. Bei den anderen Klassenstufen wird der Unterricht so gestaltet, dass die Vorgaben von Bund und Kanton und insbesondere die Distanz- und Hygieneregeln eingehalten werden können. Für Eltern sind die Schulareale grundsätzlich geschlossen. Bei den Modularen Tagesschulen gelten die gleichen Prinzipien wie für den Schulbetrieb. Insbesondere beim Mittagstisch wird sichergestellt, dass Personenaufkommen zeitlich bzw. örtlich gestaffelt werden und die Essensausgabe ohne Selbstbedienung erfolgt. Weitere Informationen, Schutzkonzepte sowie alle offiziellen Schreiben finden sich auf der Schul-Website: www.schulen-cham.ch
4. Schul-/Sportanlagen, gemeindliche Betriebe, öffentliche Plätze Sportbetriebe sind seit dem 22. Dezember 2020 geschlossen. Im Freien darf Sport in Gruppen bis zu 5 Personen weiterhin getrieben werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren. Erlaubt sind zudem Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles. Das Hallenbad Röhrliberg ist seit dem 22. Dezember 2020 aufgrund der neuen Vorgaben geschlossen. Die Gemeindebibliothek Cham ist trotz der neusten Verschärfungen des Bundesrates mit Einschränkungen offen. Bis auf Weiteres ist nur die Rückgabe und Ausleihe möglich. Ein Aufenthalt zur Lektüre ist nicht erlaubt. Da die Massnahmen rasch ändern können, bitten wir Sie die aktuellen Öffnungszeiten jeweils auf der Website der Bibiliothek zu überprüfen. Weitere Informationen finden sich auf www.bibliothek-cham.ch. In öffentlichen Grünanlagen und auf Spielplätzen sind spontane Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen ab dem 18. Januar 2021 verboten. Es gelten zudem die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Die Gemeinde hat auf allen Spielplätzen, in den Parkanlagen etc. entsprechende Hinweistafeln aufgestellt.
5. Erweiterte Maskenpflicht in der gesamten Schweiz Der Bund hat aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen beschlossen, die Maskenpflicht per 29. Oktober 2020 schweizweit auszuweiten. Neben den bereits bestehenden Massnahmen einer Maskenpflicht in öffentichen zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen vom 19. Oktober* (Details siehe weiter unten) muss neu auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Ab dem 18. Januar 2021 wird diese Massnahme verschärft. Insbesondere gilt in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr. Zudem wird das Homeoffice Pflicht. *Das Tragen einer Maske ist obligatorisch im gesamten öffentlichen Verkehr sowie neu in Bahnhöfen, bei den Perrons, an Tram-, Bus- und Schiffhaltestellen, an Flughäfen oder anderen Zugangsorten des öffentlichen Verkehrs. Zusätzlich gilt neu auch in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maskentragpflicht, zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, Poststellen, Museen, Bibliotheken, Kinos, Theatern, Konzertlokalen, Innenräumen von zoologischen und botanischen Gärten und Tierparks, Restaurants, Bars, Spielsalons, Hotels (mit Ausnahme der Gästezimmer), Eingangs- und Garderobenräume von Schwimmbädern, Sportanlagen und Fitnesszentren, in Arztpraxen, Spitälern, Kirchen und religiösen Einrichtungen, Beratungsstellen und Quartierräumen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sowie Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Masken tragen können. Weitere Informationen finden Sie in der untenstehenden Medienmitteilung des Regierungsrates (MM 45_Maskenpflicht Einkaufsläden).
6. Corona-Testcenter in der Hirslanden AndreasKlinik Cham Das BAG empfiehlt allen Personen mit COVID-19-Symptomen, sich testen zu lassen. Die AndreasKlinik Cham Zug betreibt seit Juli 2020 ein Corona-Testcenter. Dieses befindet sich direkt neben dem Notfalleingang. Im Testcenter können sehr speditiv, ohne Warteschlange, gegen Online-Anmeldung Corona-Tests vorgenommen werden. Alle Informationen zum Corona-Testcenter in Cham finden Sie unter diesem Link: https://www.hirslanden.ch/de/andreasklinik-cham-zug/kampagnen/corona-testcenter.html
7. Weiterführende Links mit allgemeinen Informationen zum Coronavirus Eine Übersicht über die bisher getroffenen Massnahmen im Kanton Zug finden sich hier: https://www.zg.ch/behoerden/gesundheitsdirektion/amt-fuer-gesundheit/corona Laufend aktualisierte Nachrichten, Empfehlungen etc. finden sich auf der Seite des BAG: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html Eine aktuelle Liste der Länder, die von der Quarantänepflicht betroffen sind, finden Sie unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html Untenstehend finden Sie auch eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu den vom Bund getroffenen Massnahmen bezüglich der aktuellsten Massnahmen. ![]() Ab dem 18. Januar 2021 gelten schweizweit diese Massnahmen gegen das Coronavirus.
Datum der Neuigkeit 15. Jan. 2021
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