AlimentenbevorschussungFür die Durchführung der Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso hat die Einwohnergemeinde Cham eine zentrale Fachstelle beauftragt. Diese prüft die Grundlagen und stellt der Einwohnergemeinde Cham ein Gesuch um Bevorschussung. Die gesetzliche Grundlage für die Alimentenbevorschussung und das Alimenteninkasso im Kanton Zug bildet das Gesetz über die Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (Inkassohilfe- und Bevorschussungsgesetz). Auskunft und Anmeldung eff-zett das Fachzentrum Telefon 041 725 26 20 Ämter
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