SozialhilfeWenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, unterstützt Sie der Sozialdienst der Einwohnergemeinde Cham in der Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit wirtschaftlicher Sozialhilfe für Lebensunterhalt, Wohn- und Gesundheitskosten sowie allfällige situationsbedingte Leistungen. Neben der Existenzsicherung bedürftiger Personen fördert die Sozialhilfe die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration. In persönlichen Gesprächen werden Sie von uns professionell beraten und erhalten die auf Ihre Situation ausgerichtete Unterstützung. Die Bemessung und Ausgestaltung der wirtschaftlichen Sozialhilfe basiert auf dem Sozialhilfegesetz des Kantons Zug und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS). Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe? EinwohnerInnen der Einwohnergemeinde Cham, welche nicht in der Lage sind für sich oder den Unterhalt der Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
Auskunft und Anmeldung Für die Klärung Ihres Anspruchs kontaktieren sie bitte unseren Sozialdienst. Ämter
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