Kopfzeile

Inhalt

Internetverordnung

Diese Verordnung regelt den Umgang des Personals und von Behördenmitgliedern mit elektronischen Kommunikationsmitteln der Internetdienste, die von der Gemeinde als Arbeitgeberin oder mit dem zur Verfügung Stellen eines Arbeitsplatzes angeboten werden. Vorbehalten bleiben bundesrechtlich definierte Nutzungen von Informationstechniken.

Informationen

Datum
17. Mai 2004
Herausgeber/-in
Einwohnergemeinde Cham

Dokumente

Name
210.18 (PDF, 80.03 kB) Download 0 210.18